Satzungen

Gründung

Bei der Gründung eines neuen Ortsclubs sollten folgende Punkte zur Satzung vorausgesetzt/vollzogen werden:

  • Grundsätzlich ist der Ortsclub ein selbständiger, eingetragener Verein und bestimmt selbst über seine Satzungsinhalte gemäß BGB.
  • Zur Wahrung der Einheitlichkeit und zur möglichen Führung des Zusatzes e.V. im ADAC sind jedoch Mindestanforderungen an die Satzung einzuhalten, welche sich aus der Mustersatzung für ADAC Ortsclubs ergeben. Diese kann bei der Abteilung Ortsclubs angefordert werden.
  • Die ADAC-Konformität wird durch den Club-Syndikus des Regionalclubs geprüft
  • Die Satzung ist vor der Eintragung in das zuständige Vereinsregister vom Vorstand des ADAC Westfalen e.V. zu genehmigen

Satzungsänderungen

  1. Es ist hilfreich, bei geplanten Satzungsänderungen frühzeitig Kontakt mit dem ADAC Westfalen, Abteilung "Ortsclubs (OCS)" aufzunehmen.
    Gerne stellt Ihnen die Abteilungs Ortsclubs die aktuelle Version der Mustersatzung zur Verfügung.
  2. Der Entwurf zur Satzungsänderung wird durch den Club-Syndikus auf ADAC-Konformität (Mindesterfordernisse die aus der Mustersatzung für ADAC Ortsclubs hervorgehen) geprüft, final mit dem Ortsclub abgestimmt und anschließend dem Vorstand des ADAC Westfalen zur Genehmigung vorgelegt.
  3. Mit erfolgter Genehmigung kann dann die Satzungsänderung über einen Notar im zuständigen Vereinsregister eingetragen werden.
  4. Sobald der Vereinsregisterauszug für die Eintragung bei einem Ortsclub eintrifft, sollten diese umgehend dem ADAC Westfalen e. V., Abteilung "Ortsclubs (OCS)“, eingereicht werden.
Dein Ansprechpartner
Ortsclubs (OCS)
ADAC Westfalen e.V.
Freie-Vogel-Str. 393
44269 Dortmund
Tel.: +49 231 5499 180
Fax.: +49 231 5499 6180
Ortsclubs (OCS)