Satzungen

Gründung

Bei der Gründung eines neuen Ortsclubs sollten folgende Punkte zur Satzung vorausgesetzt/vollzogen werden:

  • Grundsätzlich ist der Ortsclub ein selbständiger, eingetragener Verein und bestimmt selbst über seine Satzungsinhalte gemäß BGB.
  • Zur Wahrung der Einheitlichkeit und zur möglichen Führung des Zusatzes e.V. im ADAC sind jedoch Mindestanforderungen an die Satzung einzuhalten, welche sich aus der Mustersatzung für ADAC Ortsclubs ergeben. Diese kann bei der Abteilung Ortsclubs angefordert werden.
  • Die ADAC-Konformität wird durch den Club-Syndikus des Regionalclubs geprüft
  • Die Satzung ist vor der Eintragung in das zuständige Vereinsregister dem Vorstand des ADAC Westfalen zur Anerkennung Vorzulegen.

Satzungsänderungen

Grundsätzlich ist ein Ortsclub ein selbständiger, eingetragener Verein und bestimmt selbst über seine Satzungsinhalte gemäß BGB. Zur Führung des Zusatzes „e.V. im ADAC“ sind jedoch einige Anforderungen zu erfüllen. Diese Mindest- Anforderungen an eine Ortsclub Satzung sind in der Mustersatzung für ADAC Ortsclubs zu finden. Die aktuelle Version der Mustersatzung mit den entsprechenden Mindesterfordernissen für Ortsclubs im ADAC ist im Log-In Bereich des ADAC Clublebens hinterlegt und kann bei der Abteilung Ortsclubs angefordert werden. Wichtig: Die Satzung ist vor der Eintragung in das zuständige Vereinsregister dem Vorstand des ADAC Westfalen zur Anerkennung Vorzulegen. Um spätere Schwierigkeiten und Verzögerungen zu vermeiden, sollte die Absicht der Satzungsänderung, bzw. Satzungsneufassung möglichst früh der Abteilung Ortsclubs mitgeteilt werden. Bitte beachten Sie einen Vorlauf von mindestens 6 Wochen vor Ihrem geplanten Mitgliederversammlungstermin.

Dein Ansprechpartner
Ortsclubs (OCS)
ADAC Westfalen e.V.
Freie-Vogel-Str. 393
44269 Dortmund
Tel.: +49 231 5499 180
Fax.: +49 231 5499 6180
Ortsclubs (OCS)