Informationen zur Mitgliederversammlung des ADAC Westfalen e.V. am 21.3.2021
Autoreninfo: Markus Kappelhoff, ADAC Westfalen e.V.Doppelmitgliedschaften
Gehört ein Mitglied mehreren Ortsclubs an, so kann es nur einmal vertreten werden. Bei welchem Ortsclub seine Stimme zählen soll, bestimmt das Mitglied selbst. Der ADAC Westfalen prüft in diesem Fall den Vorgang und nimmt die persönliche Abfrage beim Mitglied und anschließende Zuweisung vor.
Meldung der Delegierten zur Mitgliederversammlung
Die Anzahl der Delegierten und Ersatzdelegierten Ihres Ortsclubs ergibt sich aus dem oben beschriebenen Verfahren. Die Meldung der gewählten Delegierten und die entsprechende Anzahl an Ersatzdelegierten nehmen Sie bitte ebenfalls elektronisch über die ADAC OC-Onlineverwaltung bis zum Samstag, 27. Februar 2021 (Fristablauf) vor. Die Reihenfolge der Delegierten und Ersatzdelegierten, die Mitglied im ADAC Westfalen und Ortsclub-Mitglied sein müssen, ist von Ihnen festzulegen. Die stimmberechtigten Delegierten werden von uns rechtzeitig persönlich zur Mitgliederversammlung eingeladen. Sind Delegierte, die von uns eingeladen wurden, am Tag der Mitgliederversammlung des ADAC Westfalen verhindert, können sie nur durch fristgerecht gemeldete Ersatzdelegierte vertreten werden.
Berechtigungen im System der ADAC OC Onlineverwaltung
Bitte prüfen Sie rechtzeitig, ob die uns gemeldeten Benutzer noch berechtigt sind, die Anwendung zu nutzen und benennen Sie uns ggf. die neuen Benutzer. Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben, oder sich aus anderen Gründen nicht einloggen können, kontaktieren Sie uns bitte zeitnah, damit wir die Zugänge prüfen und wieder freischalten können.
Ihr Ortsclub: Einladung und Protokoll zur Jahreshauptversammlung/Vorstandszusammensetzung
Bitte gewährleisten Sie, dass die Einladung den Tagesordnungspunkt Wahlen enthält. Je nach Turnus im Ortsclub findet neben eigenen Vorstandswahlen mindestens jährlich die Wahl der Delegierten zur Mitgliederversammlung des ADAC Westfalen e.V. statt. Über die Versammlung inklusive Wahlen ist ein Protokoll anzufertigen. Die oben genannten Dokumente senden Sie uns bitte bis spätestens zwei Wochen nach Ihrer Jahreshauptversammlung zu. Bitte beachten Sie, dass Änderungen beim geschäftsführenden Vorstand im Vereinsregister eingetragen werden müssen.
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